Compliance Organisation
Hinweisgebersystem

Gesetzeskonformes und ethisches Verhalten ist für die Wink-Gruppe ein hohes Gut, hat einen besonderen Stellenwert und ist Teil der Wink-DNA. Durch die Globalisierung und unser internationales Wachstum gewinnt das Thema Compliance mehr und mehr an Bedeutung, sowohl in unserer eigenen Geschäftstätigkeit als auch in den Beziehungen zu unseren Geschäftspartnern.

Compliance


Compliance (von engl. to comply, erfüllen, einhalten) dient vor allem dem Ziel, Risiken von Unternehmen abzuwenden und damit letztlich auch dem Schutz unseres Unternehmens. Verstöße gegen Compliance Vorschriften können weitreichende Auswirkungen haben. Ein Unternehmen in einem demokratischen Rechtsstaat muss sicherstellen, dass alle nationalen sowie internationalen Gesetze und Richtlinien eingehalten werden. Das entspricht absolut unserem Verständnis von Ehrlichkeit und Verantwortungsbewusstsein.

Gemäß unserem Leitbild „You cut, we care“ stellen wir uns auch diesem Thema. In diesem Rahmen hat die Wink-Gruppe, wie gesetzlich vorgeschrieben, ein Hinweisgebersystem implementiert, welches es Personen mit Bezug zum Unternehmen ermöglicht, anonym und geschützt auf Verletzung von Regeln und Missstände hinzuweisen.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) garantiert den Schutz hinweisgebender Personen und setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht um. Gegenüber hinweisgebende und sonstige von einer Meldung betroffene Personen wird sichergestellt, dass ihnen, im Rahmen der Vorgaben des Gesetzes aufgrund der Meldung keine Benachteiligungen drohen.

Hinweise auf Verstöße gegen geltendes Recht können auf folgender Plattform gemeldet werden: Hinweisgebersystem

Unsere Meldestelle prüft alle eingehenden Meldungen sorgfältig, steht in Kontakt mit Meldenden und ergreift zur Aufklärung die erforderlichen Maßnahmen.